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Jahresmeisterschaft
  1. Allgemein
    Über das Jahresprogramm wird an der GV abgestimmt.
    Die Jahresmeisterschaft (im Jahresprogramm speziell gekennzeichnet) ist dann erfüllt, wenn alle Resultate vorliegen.
    Es können maximal 2 auswärtige Schiessen im eigenen Stand vor- oder nachgeschossen werden. Dabei werden 2% Abzug auf das Zählresultat gerechnet und zusätzlich ist ein Beitrag von Fr. 5.00 für jeden nachgeschossenen Stich zu entrichten.
    Wird der Stich auf dem Stand des durchführenden Vereins nachgeschossen, dann entfällt der Abzug von 2%.
    Ausnahmen von dieser Regel können vom Vorstand bewilligt werden.
    Wer die gesamte Jahresmeisterschaft geschossen hat, erhält eine Entschädigung von Fr. 50.00
    Den Jungschützen / Junioren wird für jedes auswärtige Schiessen ein Unkostenbeitrag von Fr. 5.00 ausbezahlt. Diese Regelung gilt nicht für das Feldschiessen.

  2. Waffenkategorie
    Es gibt zwei Waffenkategorien: Sportwaffen und Armeewaffen.
    Für jede Kategorie wird eine separate Rangliste erstellt.
    Für Schützen, welche die Jahresmeisterschaft mit der Sportwaffe bestreiten, werden beim Bundesprogramm und beim Feldschiessen nur 10% des geschossenen Resultats gerechnet.
    Schützen, welche die Jahresmeisterschaft mit dem Stgw57 Ord02 bestreiten, erhalten 3% Zuschlag auf die Summe aller geschossenen Resultate.

  3. Alterskategorie:
    Die Alterskategorie gliedert sich in:
    Junioren (JJ)
    Jungschützen (J)
    Elite/Senioren (E/S)
    Veteranen (V)
    Seniorveteranen (SV)

  4. Rangierung:
    Die Rangierungen werden in der Regel nach den Empfehlungen des SSV / TKSV erstellt.
    Bei Punktegleichheit gilt: die Alters-Kat. (JJ - SV - J - V - E/S) -> Ehrengabenstich -> Bezirkswettschiessen
    Abweichungen von dieser Regel sind möglich.

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