Unmittelbar nach dem letzten Schuss haben die Schützen/Schützinnen eine Entladekontrolle durchzuführen.
Nicht verschossene Munition ist dem Munitionsverwalter abzugeben (siehe
Munitionsbefehl). Der Betrag wird zurückerstattet.
Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen.
Sie sind in der Schiessanlage vor und nach dem Schiessen in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu
deponieren. Sie dürfen nicht in Behältnisse aufbewahrt werden. Behältnisse sind getrennt von den
Sportgeräten zu deponieren.